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   BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83   

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https://dejure.org/1984,14270
BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83 (https://dejure.org/1984,14270)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1984 - IVb ZB 127/83 (https://dejure.org/1984,14270)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1984 - IVb ZB 127/83 (https://dejure.org/1984,14270)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretung einer Mandantin vor dem Oberlandesgericht durch einen nur am Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt - Voraussetzung der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an den Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags - Veränderung der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als an der Einlegung des Rechtsmittels ohne sein Verschulden verhindert anzusehen, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGHZ 26, 99; BGH LM ZPO § 236 Nr. 4; Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Durch die Verletzung dieser Pflicht hat sie die Gewährung von Prozeßkostenhilfe indessen nicht verwirkt, denn die pflichtgemäße Unterrichtung hätte die Gewährung von Prozeßkostenhilfe sachlich nicht in Frage gestellt (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1984 aaO, m.w.N.).

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe beantragt hat, ist bis zur Entscheidung über den Antrag solange als an der Einlegung des Rechtsmittels ohne sein Verschulden verhindert anzusehen, wie er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (vgl. BGHZ 26, 99; BGH LM ZPO § 236 Nr. 4; Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Das ist auch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist und selbst noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde zulässig (vgl. BGH VersR 1979, 1028 und VersR 1980, 851).
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81

    Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Hierfür hätte allerdings Anlaß bestanden, wenn die Ablehnung einer Prozeßkostenhilfe für die Klägerin auf wirtschaftliche Gründe gestützt worden wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81 - VersR 1982, 41).
  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Diese Bestimmung ist entgegen dem früheren Recht auch anzuwenden, wenn die Prozeßkostenhilfe für die Rechtsmittelinstanz begehrt wird und im vorausgegangenen Rechtszug die Prozeßkostenhilfe bereits bewilligt worden war (vgl. Senatsbeschluß vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - FamRZ 1983, 579).
  • BGH, 11.07.1979 - VIII ZB 13/79

    Sofortige Beschwerde gegen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Das ist auch nach Ablauf der Wiedereinsetzungsfrist und selbst noch im Verfahren der sofortigen Beschwerde zulässig (vgl. BGH VersR 1979, 1028 und VersR 1980, 851).
  • BGH, 21.09.1964 - VII ZB 14/64
    Auszug aus BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83
    Andererseits war das Oberlandesgericht nicht gehindert, bei der Prüfung, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden könne, auf die Frage der Bedürftigkeit zurückzugreifen (vgl. BGH VersR 1964, 1174, 1175).
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